Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zum 01.07.2024
Sehr geehrte Mieterinnen und Mieter,
wie Sie sicher schon gehört haben, gibt es eine Neufassung des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Darin wurde festgelegt, dass die Kosten für den Breitbandanschluss ab 01.07.2024 nicht mehr als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden dürfen.
Die Baugenossenschaft des Eisenbahnpersonals hat nun entschieden, dass die TV-Versorgung in unseren Wohnungen trotzdem nicht zum 30.06.2024 eingestellt wird, sondern auch zukünftig alle Fernseh- und Rundfunkprogramme unverändert und für unsere Mieterinnen und Mieter kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
Wir hoffen, dass diese Entscheidung Ihre Zustimmung findet.
Mit freundlichen Grüßen
Baugenossenschaft des Eisenbahnpersonals
Nürnberg und Umgebung e. G.